Alnatura Meldesystem

Compliance ist ein Thema, das für uns alle relevant ist: Im Miteinander mit Anderen gelten eine Vielzahl von Gesetzen und Vorgaben. Um mögliche Verdachtsmomente in Bezug auf potenziell illegales Verhalten oder sonstige Compliance-Verstöße zeitnah untersuchen zu können, bieten wir unseren Mitarbeitenden, Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern sowie den vorgelagerten Gliedern der Lieferkette diese allgemein zugängliche Stelle zur Meldung derartiger Sachverhalte. 

Für interne Sachverhalte bitten wir Sie, vorab zu prüfen, ob Sie mit den Ihnen intern bekannten Ansprechpersonen im Unternehmen sowie im vertraulichen Vier-Augen-Gespräch Ihr Anliegen klären können. Bitte entscheiden Sie anhand des Einzelfalls und greifen Sie im Zweifel auf unser Meldesystem zurück.

Neben den dafür zuständigen behördlichen Meldewegen bieten wir eine eigene Stelle an: Hierfür arbeiten wir mit der EQS Group, einem weltweit tätigen Anbieter von elektronischen Meldesystemen, zusammen. Über dieses Portal können, auch anonym, Meldungen abgegeben werden. Die Kommunikation zwischen Meldenden und Fallbearbeitenden findet über vertrauliche Kanäle statt und ist nur für die zuständigen Fallbearbeitenden der internen Melde- und Untersuchungsstelle einsehbar.

Der Ablauf bei Abgabe einer Meldung ins Alnatura Meldesystem ist wie folgt:

Schritt 1: Abgabe der Meldung

Unter alnatura.integrityline.com können Sie eine Meldung abgeben. Das entsprechende Formular besteht aus verpflichtend auszufüllenden sowie aus optionalen Textfeldern. Bitte schildern Sie den gegenständlichen Sachverhalt bereits hier so konkret wie möglich. Auch eine thematische Zuordnung unter eine der allgemeinen Kategorien wird abgefragt, um eine Weiterleitung an die fachlich zuständigen Fallbearbeitenden zu ermöglichen. 

Optional ist beispielsweise die Angabe von Kontaktdaten: Grundsätzlich können Sie daher eine Meldung auch anonym abgegeben. Die Kommunikation läuft ausschließlich über die Web-Applikation (soweit nicht abweichend vereinbart) und wird datenschutzkonform sowie technisch nicht rückverfolgbar gestaltet.

Schritt 2: Inhalt der Meldung

Welche Sachverhalte gemeldet werden können: Hier kommen zunächst die typischen Anwendungsfälle von sogenannten „Whistleblowing“-Kanälen infrage: Sie haben ein potenziell illegales Verhalten beobachtet und möchten dieses melden. Wichtig ist hierbei: Eine Meldung an sich hat für Sie keine negativen Folgen, dies ist zentraler Bestandteil unseres Meldesystems. Wir möchten Sie jedoch trotzdem darauf hinweisen, dass Sie sich vor Abgabe einer Meldung der möglichen Folgen bewusst sein sollten: In kleinen Teams und Bereichen kann es beispielsweise trotz einer anonymen Meldung und einer vorsichtigen und verschwiegenen Ermittlung durch bloße Rückschlüsse zur Aufdeckung Ihrer Identität kommen. Sollten Sie für Alnatura tätig sein, können Sie gewiss sein, dass die Aufklärung von Missständen grundsätzlich keine beruflichen Nachteile mit sich bringen wird.

Wir möchten Sie vorsorglich ebenso darauf hinweisen, dass Sie keine leichtfertigen oder bewusst falschen oder irreführenden Anschuldigungen erheben dürfen. Diese können weitreichende negative Folgen für die betroffenen Personen, aber auch für Sie als meldende Person haben, falls Sie die Meldung wider besseres Wissen oder sogar absichtlich getätigt haben. 

Schritt 3: Eingang der Meldung

Die Fallbearbeitenden der Melde- und Untersuchungsstelle werden Ihnen zeitnah (innerhalb von sieben Tagen) den Eingang Ihrer Meldung bestätigen. Auch nach Abgabe der Meldung haben Sie die Möglichkeit, über Ihr „Sicheres Postfach“ weitere Informationen/Dokumente zum gemeldeten Sachverhalt nachzureichen.

Schritt 4: Ermittlung des gemeldeten Sachverhalts

Nun beginnt für die Fallbearbeitenden die zentrale Phase: die Sachverhaltsermittlung. Es werden nun alle von Ihnen übermittelten Informationen gebündelt und zur weiteren Sachverhaltsermittlung geeignete Ansprechpersonen in den betroffenen Bereichen ausgewählt. Sollten Rückfragen bestehen, werden sich die Fallbearbeitenden mit Ihnen in Verbindung setzen; hierbei besteht auch die Möglichkeit zu einem vertraulichen, persönlichen Gespräch (bei Bedarf an einem neutralen Ort). Bei der Ermittlung, insbesondere im Austausch mit Dritten, werden die Fallbearbeitenden Ihre Anonymität wahren und einen Rückschluss auf Ihre Person so gut es geht verhindern. Nach spätestens drei Monaten werden Sie eine erste konkrete inhaltliche Rückmeldung zu dem gemeldeten Sachverhalt erhalten.

Schritt 5: Ergebnis

Wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, werden sich die Fallbearbeitenden bei Ihnen melden und das Ergebnis sowie die Konsequenzen berichten. Danach bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie den Sachverhalt ggfs. zusätzlich an eine zuständige Behörde melden möchten oder ob das Ergebnis und etwaige Konsequenzen der Melde- und Untersuchungsstelle für Sie nachvollziehbar und verständlich sind.

 

Hier finden Sie das Alnatura Meldesystem:
alnatura.integrityline.com