Mindeshaltbarkeitsdatum (MHD)
Kann ich ein Lebensmittel auch nach dem Ablauf noch verzehren?
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) gibt nicht direkt die Haltbarkeit
eines Lebensmittels an, sondern sagt vielmehr aus, bis zu welchem Datum
es bei sachgerechter Lagerung ohne nennenswerte Qualitätsverluste
bleibt. In vielen Fällen ist ein Lebensmittel, wenn sachgerecht
gelagert, auch nach Erreichen des Mindesthaltbarkeitsdatums noch
genießbar. Wichtig: Das MHD gilt nur für ungeöffnete Verpackungen.
Hier ein paar Tipps zur Haltbarkeit und zum Umgang mit Lebensmitteln.
Grundsätzlich gilt: Vor dem Verzehr von Lebensmitteln, die bereits
geöffnet waren, ist deren Qualität immer mit "Augen, Nase, Mund" zu
prüfen, bevor sie verwendet oder gegessen werden.
- Milch und Molkereiprodukte: Geöffnete Milchpackungen
sind im Kühlschrank in der Regel bis zu drei Tage haltbar. Joghurt,
Quark, Käse und Co sind ungeöffnet und ausreichend gekühlt meist einige
Tage länger haltbar, als das MHD angibt. Sollten sich Farbe, Konsistenz
oder Geschmack verändert haben, ist von einem Verzehr abzuraten.
- Eier: Die Lagerung im Kühlschrank bremst die Vermehrung
von Keimen, wie insbesondere auch den gefährlichen Salmonellen. Für
Speisen mit rohen Eiern wie Tiramisu besser nur ganz frische Eier
verwenden. Bei abgelaufenem MHD sollte man Eier allenfalls noch
durchgegart verzehren.
- Fisch und Fleisch sind sehr empfindlich gegenüber
Verderb. Das MHD sollte hier besser nicht ausgereizt werden. Am besten
verzehrt man diese tierischen Produkte so frisch wie möglich. Besonders
Hackfleisch hält nur unter Schutzatmosphäre verpackt länger als einen
Tag und nur bei Temperaturen unter + 2 °C. Häufig ist der Kühlschrank
aber auf etwa + 8 °C eingestellt. Mit einem speziellen
Kühlschrankthermometer kann man das überprüfen. Die kühlste Zone des
Kühlschranks ist meist die Glasplatte über dem Gemüsefach. Für den
Transport von frischem Fleisch und Fisch nach dem Einkauf empfiehlt sich
eine Kühltasche, gerade in den warmen Sommermonaten. Salami oder
Gepökeltes halten sich übrigens etwas länger.
- Tiefkühlprodukte sind in der Regel, sofern durchgängig
gefroren verwahrt, auch nach Ablauf des MHDs noch verzehrbar. Helle
Stellen (Gefrierbrand) kann man wegschneiden. Aufgetautes nicht wieder
einfrieren. Insbesondere Fisch und Fleisch möglichst kühl (im
Kühlschrank abgedeckt) auftauen und anschließend gründlich
durcherhitzen. Gemüse kann direkt in tiefgekühltem Zustand in den Topf
gegeben werden. Frische Lebensmittel, zum Beispiel Kräuter, Brot und
Butter, können problemlos eingefroren werden. Sinnvoll ist ein
frühzeitiges Einfrieren, dann sind diese Produkte auch beim
Wiederauftauen noch frisch.
- Konserven: Vollkonserven müssen nicht gekühlt werden
und sind mindestens 18 Monate haltbar, häufig deutlich länger.
Theoretisch können sie unbegrenzt gelagert werden, selbst
Fleischkonserven. Konsistenz, Farbe und Geschmack können allerdings
leiden. Vorsicht bei gewölbten Dosen und Deckeln von Gläsern sowie nicht
mehr dicht sitzendem Vakuumverschluss – für diese Wölbung können
gesundheitsgefährdende Keime verantwortlich sein. Angeknickte oder
verbeulte Dosen können an den Knickstellen durchrosten, hier die
Innenseite der Dose und den Inhalt sehr kritisch prüfen.
- Trockenprodukte: Je weniger Feuchtigkeit ein
Lebensmittel enthält, desto besser ist es haltbar, denn die Bedingungen
sind schlecht für Keime, die den Verderb fördern. Zucker und Salz
beispielsweise, aber auch Essig und Honig – wegen ihres hohen Säure-
bzw. Zuckergehaltes - sind nahezu unbegrenzt lagerfähig. Mehl, Nudeln
und Reis sind bei guter Lagerung in der Regel wesentlich länger haltbar,
als das MHD angibt. Eine Ausnahme bilden Vollkornprodukte. Die
Keimlinganteile enthalten Fettsäuren, die ranzig werden können.
- Obst und Gemüse: Exotische Südfrüchte wie Bananen oder
Orangen, aber auch Tomaten vertragen kühle Temperaturen nicht.
Himbeeren, Spinat oder Brokkoli hingegen bewahrt man am besten im
Gemüsefach des Kühlschranks auf. Licht und Wärme fördern hier Verderb
und Vitaminverlust. Ideal für Äpfel und Kartoffeln sind kühle
Vorratskammern.
Quelle: Stiftung Warentest, April 2009: "Nicht gleich wegwerfen"
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