Was ist der Unterschied zwischen der Bio- und der konventionellen Legehennenhaltung?
Bio-Bauern achten auf eine artgerechte und umweltverträgliche Haltung und Fütterung der Legehennen. Ziel der Bio-Legehennenhaltung ist, dass die Tiere ihren natürlichen Verhaltensbedürfnissen nachgehen können und die Tierhaltung dem Bauern und seinen Mitarbeitern ein Einkommen sichert. Insbesondere durch folgende Merkmale unterscheidet sich die Bio- von der konventionellen Legehennenhaltung:
Anzahl Tiere im Stall
Bio-Legehennen:
- Je Stall sind höchstens 3.000 Tiere erlaubt
- Pro Hektar (= 10.000 qm) landwirtschaftlicher Nutzfläche dürfen max. 230 Legehennen gehalten werden (bei Bioland, Demeter, Naturland: max. 140)
Konventionelle Legehennen:
- Bis zu 20.000 Tiere pro Stall sind üblich, Gruppen sind auf bis zu 6.000 Tiere begrenzt
Stallfläche
Bio-Legehennen:
- max. 6 Tiere sind pro qm Stallfläche zulässig
Konventionelle Legehennen:
- max. 12,5 Tiere je qm Stallfläche bei Kleingruppenkäfigen
Stallhaltung
Bio-Legehennen:
- mind. 1/3 der Stallfläche als eingestreuter Raum zum Scharren, Staub- und Sandbaden, ständig Frischluft
- erhöhte Sitzstangen, 18 cm je Tier
- Nicht vorgeschrieben, aber in der Praxis etabliert, ist ein überdachter Schlechtwetterauslauf („Wintergarten“)
Konventionelle Legehennen:
- Einstreuvorgaben nicht geregelt
- Sitzstange mit 15 cm je Tier
Tageslicht
Bio-Legehennen:
- Vorgeschrieben
Konventionelle Legehennen:
- Für Altställe nicht vorgeschrieben. Für Gebäude ab Baujahr 2002 erforderlich, jedoch weniger Lichtmenge vorgeschrieben als bei den Bio-Verbänden
Grünauslauf
Bio-Legehennen:
- mind. 4 qm pro Tier mit Pflanzen und Gehölzen bzw. Deckung zum Schutz vor Raubtieren vorgeschrieben, freier Auslauf verpflichtend (außer bei extremer Witterung)
Konventionelle Legehennen:
- Nicht vorgeschrieben.
- Bei Freilandhaltung mind. 4 qm pro Tier vorgeschrieben
Schnäbel
Bio-Legehennen:
- Schnäbel dürfen bei Verbänden wie Bioland, Demeter,Naturland und Biopark nicht beschnitten oder touchiert werden; bei sonstigen Bio-Betrieben allenfalls mit Ausnahmegenehmigung
Konventionelle Legehennen:
- in der Regel beschnitten oder touchiert
Futter
Bio-Legehennen:
- Bio-Futter, mindestens 50% des Futters aus eigener Erzeugung oder von eng kooperierenden Betrieben und zusätzlich 20% aus der Region
- 100 % Öko-Futter ist vorgeschrieben, konventionelles Futter ist nicht mehr erlaubt.
- Nicht erlaubt sind synthetische Dotterfarbstoffe, künstliche Eiweiße und gentechnisch veränderte Futtermittel
Konventionelle Legehennen:
- Futter zugekauft, durch Mais- und Sojazugabe häufig gentechnisch verändert
- Synthetische Dotterfarbstoffe, künstliche Eiweiße und gentechnisch veränderte Futtermittel sind erlaubt
Arzneimittel
Bio-Legehennen:
Bei der ökologischen Tierhaltung gilt das Prinzip der Vorbeugung von Krankheiten durch artgerechte Haltung und hochwertige Futtermittel. Treten dennoch Gesundheitsstörungen auf, werden folgende Regeln angewandt:
- Behandlung vorrangig mit Naturheil-, phytotherapeutischen und homöopathischen Verfahren
- Die vorbeugende Bestandsmedikation, insbesondere mit Antibiotika, ist nicht gestattet
- Landwirt muss über alle Behandlungen eine Stallbuch führen
- Anzahl der Behandlungen je Jahr streng begrenzt
- Nach Medikamentengabe muss bis zur Gewinnung eines tierischen Erzeugnisses die doppelte Wartezeit gegenüber der gesetzlichen Vorschrift eingehalten werden
Konventionelle Legehennen:
- Vorbeugende Bestandsmedikation, vor allem mit Antibiotika, ist erlaubt bzw. die Regel
- Zahl der Behandlungen nicht begrenzt
- Einfache Wartezeit nach Medikamentengabe bis zur Gewinnung eines tierischen Erzeugnisses